Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schweiz)
- Gegenstand des Vertrages
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des blueforest Design- und Medienbüros, nachfolgend "blueforest" genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform "Kunde" genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von blueforest nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
- Beim Zustandekommen eines Vertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt und konkretisiert durch den jeweiligen Vertrag zwischen blueforest und dem Kunden. Dies trifft insbesondere auf Art, Umfang, Laufzeit und Kündigung eines Auftrages sowie die auftragsbezogene Preisgestaltung zu. Alle Vereinbarungen, die zwischen blueforest und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- blueforest erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beraten, Konzept, Planen, Gestalten, Produktion, Werbeschaltungen jeglicher Werbemassnahmen sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen sowie der Schriftform.
- Vertragsbestandteile und
Änderungen des Vertrags
- Grundlage für die Arbeit von blueforest und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an blueforest auszuhändigende Briefing. Wird blueforest das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt blueforest über den Inhalt des Briefings ein Angebot, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird.
- Dieses Angebot wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Angebot nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
- Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Falls nicht anders vereinbart, überträgt blueforest die zweckgebundenen, nicht ausschliesslichen und entgeltlichen Nutzungsrechte an den von ihm geschaffenen Werken mit kurz- oder mittelfristigem Nutzungszweck für die Dauer der Zusammenarbeit an den Kunden, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber blueforest erfüllt. Eine weitergehende Übertragung von Nutzungsrechten, insbesondere die Folgenutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus sowie die Nutzung nach Beendigung der Zusammenarbeit, bedarf der zusätzlichen Vereinbarung und Abgeltung.
- Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von blueforest, insbesondere gewerbliche Schutzrechte (Design) und das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von blueforest geschaffenen Produkte und Leistungen (Konzepte, Design-Vorschläge, Texte, Bilder, grafische Arbeiten, Fotos, Logos, Internetseiten und Programmierung, Datenbanken und Applikationen).
- Nutzungsrechte an Werken, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei blueforest. Der Kunde erwirbt erst durch vollständige Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung (einschliesslich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
- blueforest darf die von ihm entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte, ggf kostenpflichtige Vereinbarung zwischen blueforest und dem Kunden ausgeschlossen werden.
- blueforest behält sich ausdrücklich das Recht auf Namensnennung vor. Auch nach Projektabschluss darf eine solche Werkreferenz nicht vom Kunden entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch eine andere Agentur. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten von blueforest weiter zu verwenden oder als Arbeiten von anderen Designern/Entwicklern darzustellen.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von blueforest. Über den Umfang der Nutzung steht blueforest ein Auskunftsanspruch zu.
- Nutzungsbedingungen
- Nutzungsrechte an den von blueforest erbrachten Kreativleistungen wie Konzeption, Gestaltung, Text etc. werden nur für das betreffende Projekt erteilt. Jede weitere Verwendung und deren Abgeltung ist schriftlich zu vereinbaren.
- Alle Quellcodes sind geistiges Eigentum von blueforest. Änderungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung vorgenommen werden. Bei jeglichen eigenständigen Änderungen am Quellcode von Webseiten und/oder anderen Programmcodes - auch von blueforest genehmigten Änderungen - entfällt jede Gewährleistungspflicht von blueforest.
- Auch bei Individualprogrammierung im Kundenauftrag liegen alle Urheberrechte am Code komplett bei blueforest. Eine Weiterverwendung bzw. Wiederveräusserung - auch auszugsweise - ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
- Vergütung
- Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht blueforest ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe mindestens des gesetzlichen Verzugszinses zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
- Mahnkosten und die Kosten – auch aussergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.
- Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten, so kann blueforest dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von blueforest verfügbar sein.
- Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von blueforest hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung der Arbeiten.
- Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden blueforest alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und blueforest von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
- Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von blueforest sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
- Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die blueforest für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Eigentumsvorbehalt
- blueforest behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
- blueforest ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat blueforest dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert oder weiterverwendet werden.
- Hilfsmittel, Zwischen- und Nebenprodukte zum Werkergebnis verbleiben im Eigentum von blueforest.
- Zur Herausgabe von Unterlagen und Daten zum Werk kann blueforest nur dann verpflichtet werden, wenn die Übertragung der damit verbundenen Rechte an den Kunden entschädigt oder vorgängig vereinbart wurde. Die vom Kunden eingebrachten Unterlagen und Daten sind diesem auf Verlangen jederzeit auszuliefern.
- Sonderleistungen, Nebenkosten
- Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig ausgeführt. Umarbeiten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
- Werden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln auf Wunsch des Kunden angefertigt, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot 3 Entwürfe für Werbemittel und ein Werbekonzept.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.
- Kennzeichnung
- blueforest ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.
- blueforest ist berechtigt, auf seiner Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
- Lieferfristen
- Die Lieferverpflichtungen von blueforest sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von blueforest zur Versendung gebracht worden sind.
- Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
- Die Lieferverpflichtung von Online-Medien ist erfüllt, sobald der Kunde deren Vollständigkeit bestätigt hat. Die vertragliche Leistung von blueforest gilt mit der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
- Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Erstellung von Leistungskatalogen /Pflichtheften, durch rechtzeitige und klare Instruktion, durch Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen und dem Bezeichnen einer oder mehrerer Personen, die für Entscheide bezüglich Vertragsgegenstand autorisiert sind) ordnungsgemäss erfüllt hat und die Termine von blueforest schriftlich bestätigt worden sind.
- Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden. Entsteht für blueforest ein Mehraufwand, weil der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, wird dieser dem Kunden durch blueforest zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Weitere begleitende Leistungen wie Benutzereinführung ect. sind gesondert zu vereinbaren.
- blueforest ist bei der Beantragung einer Domain vermittelnd tätig. Auf die Vergabe von Domains hat blueforest keinen Einfluss. blueforest übernimmt keine Gewähr für eventuell bestehende Rechtsansprüche Dritter an der beantragten Domain oder deren Bestandsdauer. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen, ist blueforest vom Kunden freigestellt.
- Gewährleistung und Haftung
- Von blueforest gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen einer Woche und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe (an Druckereien o.ä.), zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden. Bei gerechtfertiger Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch blueforest erarbeiteten und durchgeführten Massnahmen wird vom Kunden getragen. Für seine Leistungen gibt blueforest keine Erfolgsgarantien ab noch bietet blueforest solche gegen Erfolgshonorare an
- blueforest ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden.
- Der Kunde stellt blueforest von Ansprüchen Dritter frei, wenn blueforest auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl es dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Massnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch blueforest beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen.
- Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text. Für die von Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von blueforest. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet blueforest nicht.
- blueforest übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
- blueforest haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemassnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. blueforest haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
- blueforest haftet nur für Schäden, die es oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Keine Haftung übernimmt blueforest für Mehrkosten bedingt durch Mehrleistungen auf Wunsch des Kunden, bei Preisänderungen im Markt sowie bei Konzeptänderungen durch den Kunden.
- Soweit blueforest notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von blueforest. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.
- Korrekturen an Entwürfen und
Designs
- Jeder Entwurf wird dem Kunden zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Der Kunde hat das Recht, nach Erhalt des Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Abnahme der Arbeiten innerhalb von 5 Werktagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein schriftlich begründeter Widerspruch, gilt die geleistete Arbeit als abgenommen.
- Sollten mehrere verschiedene Vorschläge präsentiert werden, hat der Kunde einen der Entwürfe zu favorisieren. Grundsätzlich sind Änderungen immer nur an einem der zur Auswahl gestellten Entwürfe möglich.
- An einem Entwurf/Vorschlag werden von blueforest zwei Korrektur-/ Änderungsdurchgänge kostenfrei ausgeführt.
- Die Wünsche für Änderungen/Nachbesserungen oder einen Zweitentwurf dürfen den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten.
- Arbeitsunterlagen und
elektronische Daten
- Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von blueforest angefertigt werden, verbleiben bei blueforest . Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.
- blueforest schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
- Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Bei allfälligen Streitigkeiten betreffend der von blueforest angebotenen Dienstleistungen kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bad Zurzach (Kanton Aargau), Schweiz, soweit das Gesetz keinen anderen zwingenden Gerichtsstand vorsieht.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
blueforest Design- und Medienbüro Bad Zurzach. Stand 5. Nov 2010